Forschungsförderung

Die DGPTW möchte ausgewählte physiotherapeutische Forschungsvorhaben finanziell unterstützen. Dafür stehen 2023 Mittel in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung. Je nach Antragslage kann die Summe entweder einem Projekt zugesprochen oder auf mehrere Projekte verteilt werden. Die Gesellschaft behält sich auch vor, das Geld zurückzuhalten, sollte sich im Rahmen des Begutachtungsverfahrens kein Antrag als förderfähig darstellen.

Eine Vorlage für das Antragsformular ist hier zu finden.


Übersicht über bisher geförderte Projekte


Anforderungen an die*den Antragssteller*in:

  • Mitglied der DGPTW
  • Staatlich anerkannte*r Physiotherapeut*in
  • Akademischer Abschluss in einem gesundheitsbezogenen Fachgebiet


Anforderungen an das Projekt:

  • Das Forschungsthema muss einen klaren Bezug zur Physiotherapie aufweisen
  • Das Projekt sollte sich in der Planungsphase befinden (in begründeten Ausnahmefällen kann es schon begonnen sein)
  • Die Verpflichtung zur Einhaltung der Regeln der Guten Wissenschaftlichen Praxis (insbesondere bzgl. Ethik und Registrierung der Studie) muss als Selbsterklärung angegeben werden.


Antragsstellung:

  • Antragsfrist: 1. September 2023
  • Bekanntgabe der geförderten Projekte: DGPTW Symposium 2023
  • Bitte senden Sie das ausgefüllte Antragsformular als PDF an .
  • Der Antrag kann nur von einer Person als Hauptantragssteller*in gestellt werden, auch wenn das Projektteam aus mehreren Personen besteht


Nachhaltigkeit:

  • Regelmäßiges Update über den Projektstatus auf der Website der DGPTW
  • Präsentation der Projektergebnisse auf einem Symposium der DGPTW


Finanziert werden können:

  • Projektspezifische Personalkosten
  • Projektspezifische Sachmittelkosten (keine Publikationskosten/Kongress- und Reisekosten)

Eine Reduktion der beantragten Fördermittel kann durch die DGPTW in begründeten Fällen erfolgen. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt als Einmalzahlung. Beachte: Doppelförderung ausgeschlossen. Bitte im Falle einer weiteren Finanzierung des Gesamtprojektes transparent darstellen, dass es sich bei den beantragten Forschungsgeldern nicht um eine Doppelförderung handelt.


Begutachtung der Anträge:

  • Der Vorstand der DGPTW entscheidet über die von der Förderkommission vorgeschlagene Projektförderung.
  • Jeder Antrag wird von zwei Gutachter*innen begutachtet (nicht anonymisiert), die an die Befangenheitsrichtlinien der DFG gebunden sind.
  • Die eingereichten Anträge werden hauptsächlich hinsichtlich der physiotherapeutischen Relevanz und der methodischen Qualität begutachtet.

Weitere Fördermöglichkeiten

Physiotherapiespezifisch:

 

Nicht physiotherapiespezifisch:

 

Eine detaillierte Beratung im Rahmen der Drittmittelakquise steht Mitgliedern der DGPTW offen.
Hierzu wenden Sie sich bitte unter der email Adresse methodenberatung@dgptw.org die entsprechende Sektion

(Die Liste ist nicht vollständig; Ergänzungen werden gern unter entgegengenommen)


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